Reiserücktritt

Geschäftsbedingungen für entgeldliche Zurverfügungstellung von Unterkünften

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1) Vertragsabschluss
Mit Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2) Leistungen
Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
a) Der Vermieter ist Verpflichtet, die Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der der Bestellung bereitzustellen.
b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgeld die die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelt nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrecht verhindert wird.
d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einen Grund, den der Vermieter zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelds frei.

3) Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies muss jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Abhängig vom Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung seitens des Gastes werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten – Pauschalstornosätze berechnet ( jeweils in % des Reisepreises):

     Stornierung bis 45 Tage vor Reiseantritt -Anzahlung 20 % 
                 bis  30 Tage vor Reiseantritt - 80 %
                 bis  21 Tage vor Reiseantritt - 90 %
                  danach 100 % des Reisepreises

Ist es dem Vermieter möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Zur Vermeidung der in Ziff. 3 u.U. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer
Reiserücktrittversicherung.

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Stand: Januar 2020